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WertpapiereAbgeltungssteuer - Häufig gestellte Fragen
Die Dividendenbesteuerung unterlag zwischen den Jahren 2002 und Ende 2008 dem Halbeinkünfteverfahren. Seit Januar 2009 hat die Abgeltungssteuer diese Vorgehensweise abgelöst.
Die Dividendenbesteuerung erfolgt ab 2009 mit dem pauschalen Satz der Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlages und gegebenenfalls einer Kirchensteuer. Dabei gilt die Abgeltungssteuer für jegliche Dividenden, die nach dem 01.01.2009 ausgeschüttet werden.
Auf diese Weise erfolgt eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung. Obwohl der Steuersatz der Abgeltungssteuer in der Regel niedriger als der jeweilige Einkommensteuersatz ist, steigt durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens die steuerliche Last von Dividenden an.