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WertpapiereAbgeltungssteuer - Häufig gestellte Fragen
Auch ausländische Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer. Damit keine Erträge doppelt besteuert werden, hat Deutschland mit zahlreichen Ländern ein so genanntes Doppelbesteuerungsabkommen. Aus diesem Grund sind die Regelungen in punkto Abgeltungssteuer je nach Land unterschiedlich. In einigen Ländern wird bereits vor Ort eine bestimmte Quellensteuer bzw. Abgeltungssteuer erhoben, die in den meisten Fällen anrechenbar ist, entweder ganz oder nur teilweise. Der Steuerpflichtige muss ausländische Kapitalerträge im heimischen Finanzamt selbstständig anmelden, da die Abgeltungssteuer im Ausland nicht automatisch erhoben wird. Die Verantwortung liegt in solch einem Fall bei der steuerpflichtigen Person.