Abgeltungssteuer - Begriffe:  Tafelgeschäft


Tafelgeschäft


Als Tafelgeschäft wird ein klassischer Wertpapierhandel bezeichnet. Dabei wird der gesamte Handel direkt mit der Bank abgewickelt. Der Käufer erhält beim Tafelgeschäft physische Wertpapiere, für dessen Verwahrung sowie für die Einforderung von Zinsen und Dividenden dieser auch zuständig ist. Dabei bleibt der Kunde vollkommen anonym. Die Kreditinstitute behalten aus den Erträgen der Papiere aus dem Tafelgeschäft direkt 35 % Zinsabschlagsteuer ein. Die dafür erhaltene Bescheinigung kann dem Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung zur Verrechnung vorgelegt werden.

Heutzutage wird das Tafelgeschäft nicht mehr so häufig betrieben, da sich der elektronische Weg durchgesetzt hat. Außerdem wurde der Handel mit Tafelpapieren gern zur Steuerhinterziehung missbraucht, weshalb die Anonymität bei Transaktionen stark eingeschränkt wurde.