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Die Abgeltungssteuer hat einen einheitlichen Steuersatz von 25 % auf die Kapitalanlagen des Steuerpflichtigen. Dazu werden der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer und gegebenenfalls die Kirchensteuer (8 bzw. 9 Prozent) erhoben. Insgesamt wird eine Kapitalanlage mit einem Steuersatz von 26,375 Prozent besteuert (Kirchensteuer ausgeschlossen).
Dabei transferiert die Bank die zu zahlenden Steuern an das Finanzamt, der Steuerpflichtige bleibt somit anonym. Steuerpflichtige mit einem geringen Einkommen können in der Einkommensteuererklärung die Besteuerung der Kapitaleinkünfte mit dem allgemeinen Einkommensteuertarif beantragen.