Abgeltungssteuer - Begriffe:  Spareinlagen


Spareinlagen


Zu den sogenannten Spareinlagen zählen neben dem normalen Sparbuch auch Sparbriefe, Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze, Bausparverträge, Tagesgeld und Festgeld. Die aus den Spareinlagen erzielten Zinsen wurden bis Ende 2008 mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer zum 01. Januar 2009 hat sich dies geändert. Nun werden die Zinsen aus Sparanlagen mit dem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent besteuert.

Zusätzlich dazu müssen auf die Zinsen der Sparanlagen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer gezahlt werden. Die Abgeltungssteuer wird nur für Kapitalerträge fällig, die über dem Sparer-Pauschbetrag liegen. Dieser liegt für Alleinstehende bei 801 Euro und für Verheirate bei 1.602 Euro. Die neue Regelung führt auch zu einer Arbeitserleichterung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Da die Abgeltungssteuer durch die Bank einbehalten wird, tauchen keine Kapitaleinkünfte mehr in der Einkommensteuererklärung auf.