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Als Quellensteuern gelten alle Steuern, die direkt an der Quelle erhoben und an das Finanzamt abgeführt werden. Diese Form der Besteuerung wird vor allem bei der Lohnsteuer angewendet. Weitere Beispiele sind die Zinsabschlagsteuer sowie die Abgeltungssteuer. Zudem gibt es die ausländische und die fiktive Quellensteuer.
Mit Hilfe des Doppelbesteuerungsabkommens wird die Abgabe der ausländischen Quellensteuer geregelt. Auf diese Weise findet keine doppelte Besteuerung statt. Die fiktive Quellensteuer stellt eine ausländische Steuer dar, die zwar auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbar, aber tatsächlich gar nicht angefallen ist.