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Eine Nichtveranlagungsbescheinigung können Steuerpflichtige aufgrund eines geringen oder keines persönlichen Einkommens beim Finanzamt beantragen. Der Antrag entbindet den Steuerpflichtigen von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung für maximal 3 Jahre. Durch die Nichtveranlagungsbescheinigung wird ebenfalls keine Kapitalertragsteuer bei Einkünften auf Kapitalvermögen erhoben, so dass die Kapitalertragsteuer direkt von den Geldinstituten ausbezahlt und nicht an das Finanzamt weitergeleitet wird.
Dabei unterscheidet das Finanzamt in unterschiedliche Arten von Nichtveranlagungsbescheinigungen wie zum Beispiel natürliche Personen, von der Körperschaftssteuer befreite inländische Körperschaften, inländische juristische Personen sowie Personenvereinigungen, deren Einkommen einen Betrag von 3.835 Euro nicht übersteigt. Fallen die Voraussetzungen der Nichtveranlagungsbescheinigung weg, ist dies dem Finanzamt zu melden.