Abgeltungssteuer - Begriffe:  Kapitalerträge


Kapitalerträge


Auf Einkünfte wird in Deutschland die sogenannte Einkommensteuer erhoben. Da Kapitalerträge auch eine Art Einkommen darstellen, sind auch für diese Steuern zu zahlen. Seit dem 01. Januar 2009 geschieht dies durch die sogenannte Abgeltungssteuer. Die Steuerberechnung erfolgt über einen festgesetzten Steuersatz, der von dem persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen unabhängig ist. Die Höhe der Abgeltungssteuer liegt zurzeit bei 25 Prozent.

Genau wie beim normalen Einkommen muss auch für Kapitalerträge Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gezahlt werden. Zu den Kapitalerträgen zählen neben den Einkünften aus Wertpapiergeschäften auch die Zinsen von normalen Sparbüchern und von Fest- oder Termingeld. Die Abgeltungssteuer wird auch bei Kapitalerträgen erst fällig, wenn diese über dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Verheiratete liegen. Die Besteuerung erfolgt nur für den Teil oberhalb des Pauschbetrages.