Abgeltungssteuer - Begriffe:  Kapitalanlage


Kapitalanlage


Unter einer Kapitalanlage versteht man die Umwandlung von Geldbeträgen in Kapital mit dem Ziel des Zuwachses an Ertrag. Mit der Anlage des Geldes entsagt sich der Geber des Kapitals der unmittelbaren Nutznießung seines Vermögens. Geeignete Formen einer Kapitalanlage sind zum Beispiel Aktien, Schatzbriefe, Kapitalversicherungen, Tagesgeld, Kunstbesitztümer, Fonds, Immobilien oder Pfandbriefe.

Ziele einer Kapitalanlage sind eine gute Sicherheit, eine lukrative Rendite, eine hohe Liquidität sowie Verantwortung. Jedoch können nicht immer alle Ziele verfolgt werden bzw. vorhanden sein. Erträge aus Kapitalanlagen unterliegen der Abgeltungssteuer. Sie wird als Quellensteuer erhoben und besitzt seit dem 01. Januar 2009 Gültigkeit. So beträgt der Satz der Abgeltungssteuer 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls einer Kirchensteuer. Insgesamt wird eine Kapitalanlage also mit 26,375 Prozent (exklusive Kirchensteuer) besteuert.