Abgeltungssteuer - Begriffe:  Investmentvermögen


Investmentvermögen


Bei der Anlage in ein Investmentvermögen handelt es sich um eine indirekte Anlagemöglichkeit. Die laufenden Erträge müssen durch den Steuerpflichtigen jährlich versteuert werden. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob die Erträge ausgeschüttet oder nicht ausgeschüttet (thesauriert) werden. Gewinne oder Verluste können für den Steuerpflichtigen durch die Veräußerung des Investmentanteils entstehen.

Wichtigstes Merkmal ist der Zeitpunkt des Erwerbs des Investmentanteils. Alle Anteile, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden, unterliegen unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungssteuer. Aber auch über das Investmentvermögen selber kann die Veräußerung von Wertpapieren vorgenommen werden. Schüttet das Investmentvermögen die Gewinne aus, spielt wieder das Kaufdatum eine Rolle.

Der Veräußerungsgewinn von Wertpapieren, die vor dem ersten Januar 2009 gekauft wurden, bleibt für den Anleger steuerfrei. Gewinne, die aus der Veräußerung von Wertpapieren aus Investmentvermögen anfallen und nach dem 31. Dezember 2008 gekauft wurden, unterliegen der Abgeltungssteuer.