Abgeltungssteuer - Begriffe:  Grenzsteuersatz


Grenzsteuersatz


Der Grenzsteuersatz unterscheidet sich vom persönlichen Steuersatz. Mit dem Grenzsteuersatz wird der Steuersatz bezeichnet, der die letzte Einheit innerhalb der Steuerbemessungsgrundlage belastet. Angenommen ein Arbeitnehmer verdient 40.000 Euro. Dann müsste er laut Steuertabelle aus dem Jahr 2009 9.095 Euro an Steuern im Jahr zahlen. Das entspricht einer Steuerbelastung von 22,7 Prozent. Erhöht sich nun sein Verdienst auf 43.000 Euro, so zahlt er 10.204 Euro Steuern. Das entspricht einer steuerlichen Belastung von 23,7 Prozent. Auf die 3000 Euro Steigerung entfällt somit eine Einkommensteuer von 1.109 Euro bzw. 36,96 Prozent. Der Grenzsteuersatz beträgt damit 36,96 Prozent.

Auf diese Weise kann man ausrechnen, welche steuerliche Mehrbelastung entsteht, wenn sich zum Beispiel durch Kapitalerträge das Einkommen erhöht. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer am ersten Januar 2009, spielt der Grenzsteuersatz bei den Kapitalerträgen keine so große Rolle mehr. Nun werden alle Kapitalerträge mit dem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent besteuert.