Abgeltungssteuer - Häufig gestellte Fragen


Gilt die Abgeltungssteuer auch für Lebensversicherungen?


Seit Januar 2009 gibt es in punkto Abgeltungssteuer und Lebensversicherung neue gesetzliche Regelungen. So muss an erster Stelle geklärt werden, wann der Vertrag der Lebensversicherung abgeschlossen wurde. Die Abgeltungssteuer greift dann folgendermaßen:

Vertragsabschluss vor dem 31.12.2004:

Lebensversicherungen mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren, einer Beitragszahlungsdauer von 5 Jahren sowie einer Todesfallabsicherung von 60 Prozent, bleiben von der Abgeltungssteuer verschont. Sind diese Bedingungen nicht gegeben, oder wird die Lebensversicherung vor Ablauf der 12-Jahres-Frist verkauft bzw. gekündigt, so muss der komplette Gewinn mit der Abgeltungssteuer, d.h. mit einem Prozentsatz von 25 Prozent, versteuert werden. Die Rente aus der Lebensversicherung muss hingegen nicht besteuert werden.

Vertragsabschluss nach dem 01.01.2005:

50 Prozent des Gewinns aus Lebensversicherungen mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und einem Auszahlungsbeginn nach Vollendung des 60. Lebensjahrs müssen weiterhin mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt bzw. wird die Lebensversicherung vorher gekündigt oder verkauft, muss der gesamte Gewinn mit der Abgeltungssteuer versteuert werden. Die Rente aus der Lebensversicherung bleibt auch hier weiterhin von der Abgeltungssteuer verschont.