Abgeltungssteuer - Begriffe:  Freistellungsauftrag


Freistellungsauftrag


Der Freistellungsauftrag ist eine Art Anweisung des Steuerpflichtigen an seine Bank. Durch den Freistellungsauftrag wird sichergestellt, dass von den erzielten Kapitalerträgen nicht sofort die Abgeltungssteuer abgezogen wird. Die maximale Höhe des Freistellungsauftrags entspricht dem Sparer-Pauschbetrag. Dieser liegt für Alleinstehende bei 801 Euro und für Verheiratete bei 1.602 Euro. Wird kein Freistellungsauftrag gestellt, führt das jeweilige Kreditinstitut automatisch die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent an das Finanzamt ab.

Der Freistellungsbetrag kann auf mehrere Kreditinstitute verteilt werden. Insgesamt dürfen alle Freistellungsaufträge der Abgeltungssteuer aber den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen. Die Einrichtung und Änderung des Freistellungsauftrages ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Ehepaare gemeinsam steuerlich veranlagt sind, müssen sie bei jedem Kreditinstitut auch einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen. Die Verteilung der Freistellungsaufträge der Abgeltungssteuer liegt im Ermessen des Steuerpflichtigen.