Abgeltungssteuer - Begriffe:  Europäische Zinssteuer


Europäische Zinssteuer


Seit dem 01.01.2005 ist die Europäische Zinssteuer für die Mitglieder der europäischen Union sowie für sogenannte „Steuerparadiese“ wie die Schweiz, Liechtenstein, San Marino, Monaco und Andorra in Kraft getreten. Dieses System legt die gleichmäßige Besteuerung der Zinseinnahmen aller EU-Bürger mit einem Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union fest. Dabei spielt es keine Rolle wo das Zinseinkommen erwirtschaftet wurde.

Die Europäische Zinssteuer gilt hier für alle Zinseinnahmen. Erwirtschaftet ein Papier über die gesamte Laufzeit mindestens 2 % Zinsen oder einen jährlichen Mindestertrag von 0,25 % an Zinsen, fallen Steuern an. Die Europäische Zinssteuer beträgt derzeit 20 % und steigt ab dem 01. Juli 2011 auf 35 % an. Die Steuern werden entweder von den Banken abgeführt oder der jeweils zuständigen Finanzbehörde gemeldet.