Abgeltungssteuer - Begriffe:  Bemessungsgrundlage


Bemessungsgrundlage


Die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer sind die Bruttoerträge beziehungsweise Kursgewinne nach Abzug des Sparer-Pauschbetrages. Ein gesonderter Werbungskostenabzug für Depotgebühren oder vergleichbare Kosten entfällt. Der Sparer-Pauschbetrag liegt für Alleinstehende bei 801 Euro und für Verheiratete bei 1.602 Euro. Die Bemessungsgrundlage richtet sich damit nicht mehr nach dem persönlichen Steuersatz.

Nach Abzug des Sparer-Pauschbetrages werden pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge erhoben. Die Abgeltungssteuer wird direkt vom jeweiligen Kreditinstitut einbehalten. Damit tauchen die Kapitalerträge grundsätzlich auch nicht mehr in der jährlichen Lohnsteuererklärung auf. Zusätzlich zur Abgeltungssteuer fallen auf die Kapitalerträge auch Solidaritätszuschlag und ggf. eine Kirchensteuer an.