Abgeltungssteuer - Begriffe:  Back-to-back-Finanzierung


Back-to-back-Finanzierung


Die Back-to-back-Finanzierung beschreibt eine besondere Form der Finanzierung von Krediten. Bei der Back-to-back-Finanzierung wird eine private Kapitalanlage als Sicherheit für einen Kredit eingesetzt. In den meisten Fällen hat der Kredit die gleiche Höhe wie die private Kapitalanlage. Die kreditgebende Bank muss nicht die gleiche sein wie die Bank, auf der das als Sicherheit fungierende Kapital liegt.

Die Back-to-back-Finanzierung spielt auch im Zusammenhang mit der 2009 eingeführten Abgeltungssteuer eine Rolle. Sie kann daher auch als eines von vielen Steuersparmodellen bezeichnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass beide Geldgeschäfte vertraglich miteinander verbunden sind. Werden die private Kapitalanlage und der Kredit beim gleichen Kreditinstitut durchgeführt, kann die Abgeltungssteuer umgangen werden.

In diesem Fall wird der niedrige Zinssatz, der auf die Sparanlage gewährt wird, gegen die hohe finanzielle Belastung durch den Kredit gerechnet. Wird die Back-to-back-Finanzierung an zwei unterschiedlichen Geldinstituten durchgeführt, muss auf die Einlage Abgeltungssteuer gezahlt werden und die Zinsen des Kredits können als Betriebsausgaben verbucht werden.