Abgeltungssteuer - Begriffe:  Ausländische Kapitalerträge


Ausländische Kapitalerträge


Im Rahmen der Abgeltungssteuer müssen grundsätzlich auch ausländische Kapitalerträge beim Finanzamt angegeben werden. Als ausländische Kapitalerträge sind alle Kapitalerträge, die zum Beispiel durch Wertpapiere oder Fonds im Ausland erzielt worden sind, anzusehen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat jedoch mit vielen europäischen Staaten so genannte Doppelbesteuerungsabkommen. Diese sollen verhindern, dass die erzielten Einkünfte von natürlichen oder juristischen Personen doppelt besteuert werden. Das führt jedoch auch dazu, dass besonders für die ausländischen Kapitalerträge unterschiedliche Regelungen vorliegen.

In einigen Ländern wird bereits eine Quellen oder Abgeltungssteuer veranschlagt, die in Deutschland anrechenbar ist. Die deutsche Abgeltungssteuer wird im Ausland jedoch nicht erhoben. Die meisten ausländischen Kapitalerträge müssen aber vom Steuerpflichtigen selber beim heimischen Finanzamt zur Versteuerung angegeben werden.