Abgeltungssteuer - Begriffe:  Abgeltungswirkung


Abgeltungswirkung


In Deutschland wird auf Einkünfte eine Einkommensteuer erhoben. Da es sich bei Kapitaleinkünften auch um eine Art von Einkünften handelt, wird auch auf diese eine Steuer erhoben. Diese Steuerart heißt seit 2009 Abgeltungssteuer. Der Name ist in diesem Fall Programm. Denn durch die Tatsache, dass die Steuern auf Kapitaleinkünfte schon an der Quelle, das bedeutet meist beim jeweiligen Kreditinstitut einbehalten werden, ist die Steuerschuld abgegolten.

Die Besteuerung von Kapitaleinkünften ist für den Steuerpflichtigen durch die Abgeltungswirkung der Abgeltungssteuer grundsätzlich erledigt. Die Abgeltungssteuer wird gemeinsam mit dem Solidaritätszuschlag und der ggf. anfallenden Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.